Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gültig ab 01.01.2010)




§1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Dienstvertrages

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages oder Geschäftsbeziehung - zwischen dem Kunden und mit der Dimension-X, Ali Pepe (nachfolgend "Auftragnehmer" benannt). Spätestens mit der Entgegennahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt ausschließlich nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende Vertragsänderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.



§2 Art und Umfang der Dienstleistung

Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung zu den Vereinbarungen im mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Der Kunde allein trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung.

Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden - ausgenommen ist der Tatbestand, wenn dies der Auftragnehmer schriftlich und diese kostenpflichtigen Dienstleistung in Rechnung gestellt hat.

Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner.



§3 Angebote, Vertragsabschluss

Mit der Auftragserteilung an den Auftragnehmer, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die mit der Beauftragung verbundenen Stundensätze / Listenpreise für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Kunde hat sich bei jeder Beauftragung selbst über die aktuellen Stundensätze / Listenpreise zu informieren. Grundlegende Stundensätze / Listenpreise werden dem Kunden im Vorfeld im Rahmen eines Beratungsgesprächs mitgeteilt.

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Beendigung eines Auftrages weitere Kostenerhöhungen eintreten, so werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Dimension-X zurückzutreten.


Ein Vertrag kommt erst zustande,
  • wenn ein Kunde asudrücklich einen Auftrag erteilt (ganz gleich ob mündlich, telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail),

  • wenn der Auftragnehmer eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich oder elektronisch bestätigt,

  • wenn der Kunde ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet / zurückfaxt,

  • wenn der Kunde die vereinbarte Abschlags-/Anzahlungssumme auf das vereinbarte Geschäftskonto überweist oder

  • wenn der Auftrag des Kunden anteilig oder vollständig durchgeführt wird.

Sobald ein Vertrag zustande kommt, befindet sich der Kunde in der jeweiligen Zahlungspflicht. Gegenstand eines Vertrages ist entweder das Angebot selbst (vorausgesetzt, alle Auftragspunkte sind detailliert aufgeführt) oder das von Dimension-X erstellte Konzept, dass alle funktionalen Auftragspunkte aufführt. Der Kunde hat zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Leistungen, die nie Teil eines Angebotes oder Vertrages gewesen sind.



§4 Folgeverträge

Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für den Auftragnehmer aus diesem Vertrag nicht begründet und bedarf grundsätzlich einem weiteren Angebot oder Vertrag.



§5 Qualitative Leistungsstörung

Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat der Auftragnehmer dies zu vertreten, so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Falle hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Kündigung darlegt, dass sie für ihn ohne Interesse sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung für die einwandfreien Leistungen, die der Auftragnehmer bis zur Rüge des Kunden einwandfrei erbracht hat.

Eine Rüge muss Teil einer vertraglichen Vereinbarung sein (Konzept, durchzuführende Auftragspunkte). Der Kunde ist zur Abnahme bzw. Rücknahme einer Rüge verpflichtet, wenn die geforderten Punkte ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Eine Ablehnung bzw. Begründung muss Teil einer vertraglich vereinbarten Leistung sein. Andernfalls gilt die Arbeit als ordnungsgemäß abgenommen. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.



§6 Preise und Zahlung

Es gelten die Preise / Listenpreise zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebotes / Kostenvoranschlages weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Wenn eine (Neben-)Dienstleistung nicht aufgeführt ist, ist diese grundsätzlich kein Gegenstand des aufgeführten Preises.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz rechnen, wenn weder der Kunde noch Dimension-X Stube einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

Für eine fruchtbare Auftragsabwicklung unterbreitet der Auftragnehmer dem Kunden zwei Zahlungsmodelle, die abhängig von der gesamten Auftragssumme gestaltet werden – Printprodukte werden gesondert behandelt:

  • bis 1.500 EUR (Printprodukte ausgenommen)

    50% Anzahlung, 50% nach Abnahme / Übergabe

  • ab 1.500 EUR (Printprodukte ausgenommen)

    30% Anzahlung, 50% nach Fertigstellung, 20% nach Abnahme / Übergabe

  • Printprodukte (unabhängig vom Auftragswert)

    Vorauszahlung der gesamten Summe für alle im Vorfeld zu erbringenden, grafischen Dienstleistungen (Druckvorstufe) sowie Vorauszahlung der gesamten Summe für den eigentlich Druck.


    Beispiel:

    Ein Kunde bestellt 500.000 Flyer in einem Gesamtauftragswert von 1.450 EUR - davon werden 250 EUR für die Erstellung und Umsetzung des Flyers in Rechnung veranschlagt und sind im voraus zur Zahlung fällig. Nach erfolgreicher Abnahme sowie vor dem eigentlichen Druckprozess sind die restlichen 1.200 EUR zur Zahlung fällig. Der Druck erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang.


§7 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Ist für die Leistung vom Auftragnehmer die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Soweit der Auftragnehmer seinen vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für für den Auftragnehmer keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt und vom Auftragnehmer schriftlich oder elektronisch bestätigt bzw. umgesetzt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren die bisherigen Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.



§8.1 Abnahme

Nach Fertigstellung der Internetpräsenz und Entgegennahme der Daten ist der Kunde innerhalb von 2 Wochen zur Abnahme verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht.

Der Kunde anerkennt die Tatsache, dass solange die Abnahme nicht erfolgt, die restlichen vertraglich vereinbarten Punkte nicht durchgeführt werden können und allein im Ermessen des Auftragnehmers liegen, ob er diese unverbindlich fortsetzen möchte.

Sollte ein Kunde mit einer Abnahme nicht einverstanden sein, so muss die Begründung Teil der vertraglichen Vereinbarung sein und innerhalb der 2 Wochen schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Etwaige Begründungen wie Zeitmangel des Kunden oder "die Lösung gefällt mir nicht" stellt kein Grund zur Verweigerung einer Abnahme dar.

Nach Ablauf der 2 Wochen gilt jedwede Arbeit seitens des Kunden als abgenommen, sofern der Kunde nicht gegenteiliges schriftlich an den Auftragnehmer verkündet.

Während der Herstellungsphase ist der Arbeitnehmer ebenfalls berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile eines Auftrages zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme ebenfalls verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Auch hier gilt nach Ablauf der 2 Wochen jedwede Arbeit seitens des Kunden als abgenommen, wenn der vorliegenden Abnahme nicht schriftlich / elektronisch widersprochen wird.

Ein (Teil-)Produkt gilt automatisch als abgenommen, sobald der Kunde das (Teil-)Produkt nutzt bzw. verwertet (Verteilung von Flyer, Publizierung einer Webseite).



§8.2 Abnahme der Druckvorstufe, Farbbesonderheiten, Beanstandungen im Printbereich

Im Rahmen eines Druckauftrages erhält der Kunde eine Kopie der Druckvorstufe, um zu kontrollieren, wie das Druckergebnis ausfallen wird. Dies erfolgt in der Regel per E-Mail. Allerdings erfolgt dies in RGB Farben (Bildschirmfarben / Digital -> 72dpi).

Gedruckt wird jedoch in CMYK (4 Farben / Druckfarben -> 300dpi). Hier kann es zu Farbabweichungen kommen, da die Druckfarbe nicht immer anhand der gewünschte Bildschirmfarbe erzielt werden kann.

Ein kostenpflichtiger Probedruck (sofern bei dem jeweiligen Produkt technisch möglich) kann die letzten Bedenken beseitigen. In jedem Fall stellt eine Farbweichung kein Auftrags-, Produkt- oder Druckmangel dar.

Darüber hinaus können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.

Dies gilt insbesondere bei:
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
  • geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
  • geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Broschüren, Magazinen, Notizheften, Gutscheinheften, sowie Werbetechnikprodukten,
  • geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
  • geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.
Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, jedwede Beanstandungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder per E-Mail zu reklamieren. Bis zur Klärung der jeweiligen Reklamation ist der Kunde nicht berechtigt, die ihm zugestellte Ware zu Nutzen. Im Falle einer vollständigen Reklamation kann z.B. ein Nachdruck ausschließlich nur durch vollständige Rücksendung der beanstandeten Ware erfolgen.



§9 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Urheberrechte, Bildrechte

An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentumsrecht vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen geleistet hat. Der Auftragnehmer bleibt auch nach seiner Dienstleistung alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen und darf diese für eigene Zwecke, z.B. im Rahmen von Referenzen, verwenden. Ausgenommen sind schriftliche Ausnahmen (wie beispielsweise beim Erwerb des Quellcodes).

Sofern der Kunde bei einer Beauftragung einer Webseite oder Web-Applikation nachweislich den Quellcode erwirbt, muss der Auftragnehmer diesen unverschlüsselt an den Kunden übergeben. Andernfalls wird der Quellcode für Produkte dieser Art grundsätzlich vom Auftragnehmer verschlüsselt. Bei Vertragsbeendigung jeglicher Art hat der Kunde zu keinem Zeitpunkt den Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, es sei denn es ist vertraglich zugesichert worden. Der Kunde erwirbt bei der Beauftragung einer Webseite oder eines Printmediums ausschließlich eingeschränkte Nutzungsrechte (Auftraggeber sowie vom Auftraggeber beauftragte Dienstleister sind zu keinem Zeitpunkt berechtigt, die vorliegende Weblösung zu verändern, verarbeiten oder weiter zu entwickeln und Bedarf einer schriftlichen Genehmigung – ausgenommen sind Bereiche der Webseite, die sinngemäß speziell dafür vorgesehen sind z.B. Impressum, rotierende Anzeigen, Firmenlogo).

Der Verkauf des Quellcodes ist freibleibend - der Auftragnehmer ist nicht zum Verkauf verpflichtet. Der Kunde hat hierbei die Wirtschaftlichkeit der Verkaufssumme für die erbrachte Dienstleistung zu berücksichtigen.

Gleiches gilt für Printaufträge: der Kunde erwirbt lediglich das Endprodukt und das zugehörige Produktnutzungsrecht (z.B. erwirbt der Kunde einen Flyer: er darf den Flyer zweckgemäß verteilen, jedoch darf er diese nicht scannen und anderweitig nutzen oder gar verarbeiten). Der Kunde hat zu keinem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Quelldateien, druckfähige Dateien oder Bildrechte des für den jeweiligen Auftrag lizensiertem Bildmaterial - diese bedarf einer gesonderten Beauftragung bzw. einem gesonderten Lizensierungsverfahren. Auch die Dateien, die für eine (Zwischen-)Abnahme gedacht sind, dürfen vom Auftraggeber / Kunden nicht anderweitig genutzt, z.B. Publizierung auf Webseiten oder in Rahmen von Rund-Mails verwendet werden.

Für jegliche anderweitige Nutzungswunsch bedarf dies einer schriftlichen oder elektronischen Ausnahmegenehmigung vom Auftragnehmer. (Produkt-)Lizenzrechtliche Verstöße werden dem Auftraggeber in Form einer Vertragsstrafe ab einer Höhe von 250 EUR netto zzgl. der nachträglich zu lizensierenden Produkte in Rechnung gestellt, die sofort zur Zahlung fällig sind (endgültiger Betrag ist abhängig je nach unberechtigter Nutzungsdauer - Faktor 1 wird für jedes Geschäftsjahr um dem Faktorwert von 0,1 erhöht - ausgehend vom Beginn der widerrechtlichen Nutzung bis zum Geschäftsjahr der Feststellung).



§10 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er - gleichgültig in welcher Form - an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen vom Auftragnehmer für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Kunden untersagt.

Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass der Auftragnehmer eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornimmt, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland oder internationalen Ländern verstoßen könnten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.



§11 Datenschutz

Der Kunde sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden.

Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.

Der Kunde kann den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten nach Ziffer 11.3 unter Berücksichtigung der Sachverhalte gemäß Ziffer 11.1 schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt.

Kunde und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.



§12 Leistungen, Haftung, Schadenersatz

Die Haftung ist abschließend für qualitative Leistungsstörungen in Ziffer 7 für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 8 geregelt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte im Hinblick auf die Veröffentlichung in Druckerzeugnissen bzw. im Internet. Der Kunde übernimmt hierfür die alleinige Verantwortung.

Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, eine schriftliche Freigabe vor Drucklegung bzw. Veröffentlichung im Internet durch den Kunden zu verlangen.

Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind beidseitig ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.

Bei Printprodukten haften wir für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials nur bis zur Höhe des anteiligen Druckauftragswertes - nicht des Gesamtauftragswertes.



§13 Vertragsdauer

Vertragsdauer ist die durch den Kunden und des Auftragnehmers vereinbarte Laufzeit der jeweiligen Dienstleistungsdauer oder des jeweiligen Vertrages.



§14 Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt der Kunde die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann der Auftragnehmer 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern.



§15 Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.



§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Neuss vereinbart.



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